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Was Sie schon 
immer über  

 BHKW’s  

bei Bauträgern 

wissen sollten.

Kölner Dom

Die Fakten

Sie denken über den Erwerb einer Eigentumswohnung nach und Ihr Bauträger wirbt mit dem Versprechen niedriger Energiekosten zum Wohl des Klimaschutzes? Dann sollten Sie aufpassen und nachhaken.

 

Hier unsere Kosten. Was lief schief bei identischer Wohnungs- und Hausgröße? Ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen, die der Bauträger mit der RheinEnergie abgeschlossen hatte, half!

 VORHER 

Altbau, Maisonette, 130 qm, ungedämmt, 1950, Heiz -und Warmwasserkosten: 

 1.300 Euro 

 NACHER 

Neubau, Penthaus, 120 qm, KFW 70, 2017

Heiz- und Warmwasserkosten:

 1.600 Euro   

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Lassen Sie sich vor dem Kauf einer Wohnung alle Verträge zeigen, die Ihr Bauträger für Sie abgeschlossen hat oder abschließen möchte.

In unserem Fall (ca. 110 Wohnen mit ca 11.500 qm beheizbarer Fläche) hatte unser Bauträger, die Aachener Wohnungsbaugesellschaft mit der RheinEnergie einen Contracting Vertrag ausgehandelt. Ausserdem war die RheinEnergie für den Bau der Leitungen und bis in die Häuser zuständig, die Kosten sparte der Bauträger also ein. Neben einer Pauschale – die immer anfällt, selbst wenn man nicht heizt, fallen Kosten für Warmwasser und Fußbodenheizung an.

Im Vertrag sind folgende Konditionen festgehalten

Pauschale pro qm beheizbarer Fläche
brutto 7,00 Euro 
(bei uns: 825 € in der Anlage ca. 80.000 Euro/Jahr)

zzgl. Kosten pro KW/h – 7 cent

Das wäre eventuell noch in Ordnung bei der gesetzlich maximal erlaubten Vertragsdauer von 10 Jahren, aber es gab weitere Nebenabsprachen bzw. Vertragsbestandteile. Und hier wurde es interessant:

Finden sich im Kaufvertrag und der Teilungserklärung nur beiläufige Hinweise, dass Sie als Käufer die vom Bauträger ausgehandelten Verträge übernehmen müssen, sollten Sie nachfragen. Bei uns stellte sich heraus, dass Grunddienstbarkeiten zugunsten der RheinEnergie eingetragen wurden, die es uns untersagen einen anderen Betreiber als selbige für das Contracting auf unserem Gelände zu beauftragen. Für 20 Jahre!

Und: die Räumlichkeiten in unserer Tiefgarage, die das BHKW beherbergen, wurden der RheinEnergie mit einem unkündbaren Vertrag über 20 Jahre für 600 Euro jährlich vermietet.

Bei uns stellt sich die Situation nun folgendermassen dar:

 Contracting Vertragsdauer  10 Jahre, aber: 

 Keine Möglichkeit  ein eigenes BHKW unterzustellen, da der entsprechende Raum für  20 Jahre  blockiert ist.

Ein  Verbot  andere Betreiber als die RheinEnergie auf dem Grundstück zuzulassen,  ist als Grunddienstbarkeit für  20 Jahre eingetragen.

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 Sittenwidriges Gebaren der RheinEnergie? 

Ist eine 7€/qm Pauschale bei den

Eckdaten gerechtfertigt?

De facto wurde aus einem 10-Jahres-Vertrag ein 20-Jahres-Vertrag

Dies ist laut Aussage der RheinEnergie ein "cleverer Vertrag" und die Konditionen sind "teuer".

Vertragslaufzeiten über 15 oder sogar 20 Jahre sind möglich, gesetzlich vorgeschrieben sind dann aber Vergleichsangebote und eine Dokumentationspflicht seitens des Energielieferanten. Ausserdem haben diese Verträge natürlich bessere Konditionen. Dieser Mehrarbeit ist man mit der o.g. Konstellation aus dem Weg gegangen.

 

Wir können zwar nach 10 Jahren kündigen, sind dann aber noch weitere 10 Jahre an die RheinEnergie gebunden.

Wie sich die Situation darstellt, sollten wir kündigen und nicht mit der RheinEnergie zusammenarbeiten wollen, ist nicht geklärt.

Wem gehört das BHKW am Vertragsende? 

Sie haben einen 10-Jahres-Vertrag?

Checken Sie was nach Ablauf mit dem BHKW passiert. Geht es in ihren Besitz über, sind Abstandszahlungen geregelt, wer darf das BHKW betreiben?

Wie ist die Rechtslage? 

Durchwachsen.

In Leverkusen wird ein ähnlicher Vertrag gerade vor Gericht verhandelt. Und unsere Eigentümergemeinschaft ist mit dem Bauträger und der RheinEnergie im Gespräch.

Fragen Sie Ihren Notar explizit nach Verträgen und lassen Sie sich diese im Vorfeld zeigen. Vertrauen Sie nicht auf auf neutrale Formulierungen im Kaufvertrag oder der Teilungserklärung!

Seit 2018

Im neuen Verbraucherbauvertrag haben Bauherren und Käufer von Wohneigentum nun mehr Rechte. Das betrifft insbesondere konkrete Angaben in der Baubeschreibung. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen muss die Baubeschreibung jetzt eindeutige und belastbare Aussagen bei geplanter Umsetzung von Wärmeliefercontracting enthalten. Es gelte darüber hinaus ein 14-tägiges Widerrufsrecht dieser Verbraucherbauverträge.

Quelle: enbausa.de

Was sagt das Klima? 

Dem wird geholfen.

Aber zu Kosten, die vorab nicht erwähnt wurden. 

Was sagen andere?

Je länger je lieber

(…) Für die Praxis bedeutet das bis auf Weiteres: Will ein Versorger mehr als die ihm gesetzlich gewährten zehn Jahre Vertragslaufzeit, so muss er dem Kunden eine längere Laufzeit beispielsweise preislich schmackhaft machen. Er ist aber in jedem Fall verpflichtet, auch ein Angebot im Einklang mit § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV anzubieten. (…)

Quelle: recht-energetisch.de

Fallstrick Grunddienstbarkeit

(…) sowie der damit fehlenden Kündigungsmöglichkeit. Das Fernwärmeunternehmen werde durch sein Recht aus dem Grundbuch ungerechtfertigt bereichert, sobald ein wirksamer Fernwärmeliefervertrag nicht mehr besteht. Entsprechend könne der Verbraucher vom Versorger gemäß § 812 BGB die Zustimmung zur Löschung der Grunddienstbarkeit in seinem Grundbuch verlangen. (…)

Quelle: www.energieverbraucher.de/de/ihr-gutes-recht__464/ContentDetail__17915/

Checken Sie, ob  Grunddienstbarkeiten eingetragen worden sind. Wo steht das BHKW. Gibt es Pachtverträge?

Sind Sie länger als 10 Jahre gebunden?

Links

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Hier Links zum Einlesen und für weitere Informationen

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